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Vorsteuer

Umsatzsteuer, die ein Unternehmen selbst gezahlt hat (auf Eingangs-Rechnungen) und vom eigenen Umsatzsteuer-Betrag abziehen kann.

Die folgenden Inhalte sind eine Zusammenstellung öffentlich verfügbarer Informationen, ergänzt um eigene Erfahrungen aus dem Aufbau und Betrieb der Vertex Holding UG. Sie ersetzen keine Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung. Für rechtsverbindliche Auskünfte wenden Sie sich an einen Notar, Steuerberater oder Rechtsanwalt.

Die Empfehlungen für Werkzeuge und Dienste sind unverbindliche Hinweise. Es bestehen keine Werbe- oder Provisionsverhältnisse zu den genannten Anbietern.

Stand: Mai 2026. Gesetze, Verfahren und Anbieter ändern sich. Wir bemühen uns um Aktualität, übernehmen aber keine Gewähr. Transparenz-Erklärung lesen

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Umsatzsteuer, die ein Unternehmen selbst gezahlt hat (auf Eingangs-Rechnungen) und vom eigenen Umsatzsteuer-Betrag abziehen kann.

Wenn ein Unternehmen Waren oder Dienstleistungen einkauft, zahlt es darauf Umsatzsteuer. Diese gezahlte Umsatzsteuer ist die "Vorsteuer". Im Rahmen der Umsatzsteuer-Voranmeldung wird sie von der zu zahlenden Umsatzsteuer abgezogen. Bei höherer Vorsteuer als Umsatzsteuer entsteht eine Erstattung vom Finanzamt. Wer die Kleinunternehmer-Regelung nutzt, kann KEINE Vorsteuer abziehen.

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Stand: Mai 2026