Die folgenden Inhalte sind eine Zusammenstellung öffentlich verfügbarer Informationen, ergänzt um eigene Erfahrungen aus dem Aufbau und Betrieb der Vertex Holding UG. Sie ersetzen keine Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung. Für rechtsverbindliche Auskünfte wenden Sie sich an einen Notar, Steuerberater oder Rechtsanwalt.
Die Empfehlungen für Werkzeuge und Dienste sind unverbindliche Hinweise. Es bestehen keine Werbe- oder Provisionsverhältnisse zu den genannten Anbietern.
Stand: Mai 2026. Gesetze, Verfahren und Anbieter ändern sich. Wir bemühen uns um Aktualität, übernehmen aber keine Gewähr. Transparenz-Erklärung lesen
steuern
Umsatzsteuer, die ein Unternehmen selbst gezahlt hat (auf Eingangs-Rechnungen) und vom eigenen Umsatzsteuer-Betrag abziehen kann.
Wenn ein Unternehmen Waren oder Dienstleistungen einkauft, zahlt es darauf Umsatzsteuer. Diese gezahlte Umsatzsteuer ist die "Vorsteuer". Im Rahmen der Umsatzsteuer-Voranmeldung wird sie von der zu zahlenden Umsatzsteuer abgezogen. Bei höherer Vorsteuer als Umsatzsteuer entsteht eine Erstattung vom Finanzamt. Wer die Kleinunternehmer-Regelung nutzt, kann KEINE Vorsteuer abziehen.