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Wer was wann macht

Die Notarbeurkundung und die Handelsregister-Eintragung sind die formalen Hürden jeder Kapitalgesellschaft. Verstanden, was wer macht und in welcher Reihenfolge, wird der Prozess deutlich entspannter.

Die folgenden Inhalte sind eine Zusammenstellung öffentlich verfügbarer Informationen, ergänzt um eigene Erfahrungen aus dem Aufbau und Betrieb der Vertex Holding UG. Sie ersetzen keine Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung. Für rechtsverbindliche Auskünfte wenden Sie sich an einen Notar, Steuerberater oder Rechtsanwalt.

Die Empfehlungen für Werkzeuge und Dienste sind unverbindliche Hinweise. Es bestehen keine Werbe- oder Provisionsverhältnisse zu den genannten Anbietern.

Stand: Mai 2026. Gesetze, Verfahren und Anbieter ändern sich. Wir bemühen uns um Aktualität, übernehmen aber keine Gewähr. Transparenz-Erklärung lesen

Sektion: Die Rolle des Notars

Der Notar ist eine vom Staat bestellte unabhängige Urkundsperson. Er beurkundet Rechtsgeschäfte und prüft formelle Korrektheit. Bei einer UG-Gründung übernimmt er konkret:

— Beurkundung des Gesellschaftsvertrags ( oder individuelle Satzung) — Beurkundung der Bestellung des Geschäftsführers — Anfertigung der Anmeldung zum Handelsregister — Einreichung beim zuständigen Amtsgericht — Begleitung etwaiger Rückfragen oder Beanstandungen

Der Notar ist NICHT Ihre Steuerberatung oder Anwalt. Er prüft nicht, ob Ihr Geschäftsmodell sinnvoll ist, ob die Steuer- Konstellation optimal ist oder ob Sie eine Holding bilden sollten. Diese Beratungen brauchen separate Fachleute.

Notar suchen

Über die können Sie nach Notaren in Ihrer Region suchen. Empfehlenswert sind Notare mit Erfahrung in Gesellschaftsgründungen — manche Notare haben diesen Schwerpunkt explizit auf ihrer Webseite.

Tipp: Manche Notare bieten Online-Vorbesprechungs-Formulare an (z.B. notar-formulare.de). Das spart Zeit und stellt sicher, dass alle nötigen Daten beim Termin vorliegen.

Notar-Kosten

Die Honorare sind im (Gerichts- und Notarkosten- Gesetz) geregelt und nicht verhandelbar — egal welcher Notar.

Für eine einfache Ein-Personen-UG mit Musterprotokoll und 1.000-5.000 Euro Stammkapital: ca. 200-400 Euro Notarkosten plus Auslagen.

Bei individueller Satzung oder mehreren Gesellschaftern oder juristischen Personen als Gesellschafter steigen die Kosten deutlich — typisch 600-1.500 Euro.

Sektion: Das Handelsregister

Das Handelsregister ist ein öffentliches Register, das beim Amtsgericht geführt wird. Es enthält Pflicht-Eintragungen aller Kaufleute und Kapitalgesellschaften. Zwei Abteilungen:

HRA (Handelsregister Abteilung A): Einzelkaufleute und Personengesellschaften (OHG, KG, GmbH & Co. KG) — HRB (Handelsregister Abteilung B): Kapitalgesellschaften (UG, GmbH, AG)

Eine UG erhält also eine HRB-Nummer.

Was eingetragen wird

  • Firma (Name der Gesellschaft)
  • Sitz
  • Geschäftsanschrift
  • Gegenstand des Unternehmens
  • Stammkapital
  • Gesellschafter (bei UG/GmbH ja, bei AG nein)
  • Geschäftsführer/Vorstand
  • Vertretungsbefugnis

Öffentlichkeit

Das Handelsregister ist öffentlich einsehbar — gegen geringe Gebühr (in der Regel 4,50 Euro pro Auszug) über handelsregister.de. Jeder kann den Auszug einer Gesellschaft abrufen, ohne Begründung.

Bedeutung der Eintragung

Erst mit der Eintragung im Handelsregister entsteht die UG als juristische Person. Vor der Eintragung haftet die "UG i.G." (in Gründung) wie eine BGB-Gesellschaft — die Gründer haften also persönlich. Nach Eintragung gilt die Haftungsbeschränkung.

Dauer der Eintragung

Im günstigsten Fall: 1-3 Wochen ab Notarbeurkundung. Bei Beanstandungen oder hohem Auslastungs-Aufkommen: bis zu 8 Wochen. Schnelle Amtsgerichte (München, Hamburg, Stuttgart) sind oft zügiger als überlastete (Berlin, NRW).

Sie können nicht beschleunigen, indem Sie selbst beim Amtsgericht anrufen — die Bearbeitung folgt der internen Reihenfolge. Was hilft: gut vorbereitete Unterlagen vom Notar, damit es keine Beanstandungen gibt.

Folge der Eintragung: Bundesanzeiger

Mit der Eintragung wird auch eine Veröffentlichung im Bundesanzeiger ausgelöst. Das ist Pflicht und kostet eine geringe Gebühr. UGs sind später jährlich verpflichtet, ihre Bilanz im Bundesanzeiger zu veröffentlichen — als "Kleinst-Kapitalgesellschaft" reicht eine stark verkürzte Form.

Häufige Fragen

Brauche ich für die Notar-Vorbereitung schon ein Geschäftskonto?

Nein. Das Geschäftskonto wird erst NACH dem Notartermin eröffnet. Manche Banken eröffnen sogar erst, wenn der Handelsregister- Eintrag da ist — andere akzeptieren die UG i.G.

Kann ich den Notar in einer anderen Stadt nehmen?

Ja. Sie können jeden deutschen Notar wählen. Aus praktischen Gründen ist Nähe meist besser, aber rechtlich gibt es keine Bindung an den Sitz der UG.

Was passiert bei einer Beanstandung?

Das Amtsgericht beanstandet, der Notar arbeitet nach. Manchmal nur eine Formulierungs-Korrektur, manchmal ein neuer Notartermin nötig. Kosten: meist nur Notar-Auslagen, nicht erneut die volle Beurkundung.

Kann ich die Gesellschaft sofort operativ nutzen, sobald der Notartermin durch ist?

Theoretisch ja, aber mit Vorsicht. Vor Eintragung haftet die UG i.G. wie eine BGB-Gesellschaft — Sie persönlich. Größere Geschäfte sollten Sie erst nach Eintragung machen. Kleine operative Schritte (Konto eröffnen, Software lizensieren) sind in der Praxis möglich.

Stand: Mai 2026