Wissen

Was auf Rechnungen, Briefen und der Webseite stehen muss

Die Pflichtangaben sind im [GmbHG] und im [HGB] geregelt. Sie sind nicht optional — Verstöße können zu Abmahnungen führen, fehlerhafte Rechnungen können beim Empfänger den Vorsteuerabzug gefährden.

Die folgenden Inhalte sind eine Zusammenstellung öffentlich verfügbarer Informationen, ergänzt um eigene Erfahrungen aus dem Aufbau und Betrieb der Vertex Holding UG. Sie ersetzen keine Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung. Für rechtsverbindliche Auskünfte wenden Sie sich an einen Notar, Steuerberater oder Rechtsanwalt.

Die Empfehlungen für Werkzeuge und Dienste sind unverbindliche Hinweise. Es bestehen keine Werbe- oder Provisionsverhältnisse zu den genannten Anbietern.

Stand: Mai 2026. Gesetze, Verfahren und Anbieter ändern sich. Wir bemühen uns um Aktualität, übernehmen aber keine Gewähr. Transparenz-Erklärung lesen

Pflichtangaben auf Geschäftsbriefen und E-Mails

Auf jedem Geschäftsbrief, jeder E-Mail-Signatur, jedem Angebot und jedem Auftrag müssen erscheinen:

Vollständige Firma mit Rechtsform-Zusatz: "Beispiel UG (haftungsbeschränkt)" Der Zusatz "(haftungsbeschränkt)" muss ausgeschrieben sein — Sitz der Gesellschaft: "Sitz: München" — Registergericht und HRB-Nummer: "Amtsgericht München, HRB 123456" — Geschäftsführung: "Geschäftsführung: Name"

Diese Angaben können in der E-Mail-Signatur stehen — am Ende nach den Kontaktdaten. Bei klassischen Briefen meist im Briefkopf oder im Fußbereich.

Pflichtangaben auf Rechnungen

Zusätzlich zu den allgemeinen Pflichtangaben kommen auf Rechnungen ():

— Vollständiger Name und Anschrift des Leistenden (also der UG) — Vollständiger Name und Anschrift des Leistungsempfängers — Steuernummer ODER USt-IdNr. der UG — Ausstellungsdatum der Rechnung — Fortlaufende Rechnungsnummer (eindeutig, lückenlos in der Folge) — Menge und handelsübliche Bezeichnung der Leistungen — Zeitpunkt der Leistung (oder Leistungs-Zeitraum) — Aufgliederung der Entgelte nach Steuersätzen — Anzuwendender Steuersatz und Steuerbetrag — Bei Steuerfreiheit: Hinweis auf den Grund

Bei Rechnungen über 250 Euro brutto: alle obigen Punkte. Bei Kleinbeträgen unter 250 Euro reichen vereinfachte Angaben ().

Pflichtangaben auf der Webseite

Im Impressum (eigene Seite, von jeder Webseite-Seite verlinkt — § 5 ):

— Vollständige Firma mit Rechtsform — Anschrift — Vertretungsberechtigter (Geschäftsführer) — Kontakt-E-Mail (Telefonnummer ist KEINE Pflicht laut BGH- Rechtsprechung — eine zweite schnelle Kontaktmöglichkeit reicht) — Registereintrag (Registergericht + HRB) — Bei MwSt-pflichtigen Unternehmen: USt-IdNr. (sobald vergeben) — Verantwortlich für journalistisch-redaktionelle Angebote nach § 18 MStV (für Webseiten mit eigenen Inhalten relevant) — Hinweis zur Verbraucherschlichtungsstelle (oft mit "wir nehmen nicht teil" — auch das ist eine Angabe)

Im Datenschutz (eigene Seite — Pflicht nach DSGVO):

— Verantwortlicher mit Name, Anschrift, Kontakt — Datenschutzbeauftragter (für kleine UGs nicht zwingend, aber Kontakt für Datenschutzanfragen muss da sein) — Server-Logfiles erklärt — Cookies (auch wenn keine Tracking-Cookies eingesetzt werden — klar sagen, dass keine eingesetzt werden) — Web-Fonts (selbst gehostet bestätigen, oder externe Anbieter benennen) — Externe Links erklärt — Rechte des Betroffenen (Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Widerspruch, Datenübertragbarkeit) — Beschwerderecht bei Aufsichtsbehörde (in Bayern: Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht, Promenade 18, 91522 Ansbach) — SSL/TLS-Verschlüsselung erwähnt

Stolpersteine

Häufige Fehler

— "(haftungsbeschränkt)" abgekürzt als "(hb)" oder weggelassen — führt zur persönlichen Haftung des Geschäftsführers nach Rechtsschein-Grundsätzen — Rechnungs-Nummern springen oder doppeln sich — Buchhaltungs-Probleme — Im Impressum fehlt die HRB-Nummer — abmahnfähig — Datenschutzerklärung kopiert von anderer Seite, ohne Anpassung — passt nicht zur tatsächlichen Datenverarbeitung — Externe Schriftarten oder Tracking-Tools, die in der Datenschutzerklärung nicht erwähnt sind

Stand: Mai 2026