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Untermietvertrag

Untermietverträge regeln die Nutzung von Räumen durch die Gesellschaft und brauchen klare Zustimmung, Abgrenzung und marktübliche Konditionen.

Die folgenden Inhalte sind eine Zusammenstellung öffentlich verfügbarer Informationen, ergänzt um eigene Erfahrungen aus dem Aufbau und Betrieb der Vertex Holding UG. Sie ersetzen keine Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung. Für rechtsverbindliche Auskünfte wenden Sie sich an einen Notar, Steuerberater oder Rechtsanwalt.

Die Empfehlungen für Werkzeuge und Dienste sind unverbindliche Hinweise. Es bestehen keine Werbe- oder Provisionsverhältnisse zu den genannten Anbietern.

Stand: Mai 2026. Gesetze, Verfahren und Anbieter ändern sich. Wir bemühen uns um Aktualität, übernehmen aber keine Gewähr. Transparenz-Erklärung lesen

Was ein Untermietvertrag ist

Der Untermietvertrag regelt die teilweise oder vollständige Weitergabe gemieteter Räumlichkeiten an einen Untermieter. Im Gründungs-Kontext typisch: Eine Privatperson hat eine Wohnung oder ein Büro gemietet (Hauptmietvertrag) und vermietet einen Teil davon an die eigene UG/GmbH (Untermietvertrag). Damit wird die Raumnutzung zur Betriebsausgabe der Gesellschaft.

Wichtige Voraussetzungen

  • Zustimmung des Hauptvermieters zur Untervermietung (in vielen Hauptmietverträgen Pflicht)
  • Klare räumliche Abgrenzung (welcher Raum ist betrieblich genutzt?)
  • Marktübliche Miete (sonst vGA-Risiko)
  • Nebenkosten anteilig zugeordnet

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Stand: Mai 2026