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USt-IdNr. (Umsatzsteuer-Identifikationsnummer)

EU-weit einheitliche Identifikationsnummer für Umsatzsteuer-Zwecke. Pflicht für innergemeinschaftliche EU-Geschäfte.

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Stand: Mai 2026. Gesetze, Verfahren und Anbieter ändern sich. Wir bemühen uns um Aktualität, übernehmen aber keine Gewähr. Transparenz-Erklärung lesen

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EU-weit einheitliche Identifikationsnummer für Umsatzsteuer-Zwecke. Pflicht für innergemeinschaftliche EU-Geschäfte.

Die USt-IdNr. wird beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) beantragt — entweder direkt oder beim Fragebogen zur steuerlichen Erfassung. Format: "DE" plus 9-stellige Zahl. Pflicht-Angabe auf Rechnungen an EU-Kunden. Validierung über das BZSt online möglich. Wer die Kleinunternehmer-Regelung nutzt, braucht keine USt-IdNr.

Externe Quellen

Verwandte Begriffe

Stand: Mai 2026