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Kleinunternehmer-Regelung

Vereinfachung im Umsatzsteuer-Recht. Bei Umsätzen unter 22.000 Euro im Vorjahr und voraussichtlich unter 50.000 Euro im laufenden Jahr kann auf Umsatzsteuer-Ausweis verzichtet werden.

Die folgenden Inhalte sind eine Zusammenstellung öffentlich verfügbarer Informationen, ergänzt um eigene Erfahrungen aus dem Aufbau und Betrieb der Vertex Holding UG. Sie ersetzen keine Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung. Für rechtsverbindliche Auskünfte wenden Sie sich an einen Notar, Steuerberater oder Rechtsanwalt.

Die Empfehlungen für Werkzeuge und Dienste sind unverbindliche Hinweise. Es bestehen keine Werbe- oder Provisionsverhältnisse zu den genannten Anbietern.

Stand: Mai 2026. Gesetze, Verfahren und Anbieter ändern sich. Wir bemühen uns um Aktualität, übernehmen aber keine Gewähr. Transparenz-Erklärung lesen

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Vereinfachung im Umsatzsteuer-Recht. Bei Umsätzen unter 22.000 Euro im Vorjahr und voraussichtlich unter 50.000 Euro im laufenden Jahr kann auf Umsatzsteuer-Ausweis verzichtet werden.

Wer die Kleinunternehmer-Regelung nutzt, weist keine Umsatzsteuer auf seinen Rechnungen aus und braucht keine Umsatzsteuer-Voranmeldung zu machen. Im Gegenzug kann auch keine Vorsteuer geltend gemacht werden. Sinnvoll, wenn die Kunden private Endverbraucher sind (für die ist die Bruttopreis-Wahrnehmung wichtig). Nicht sinnvoll, wenn Kunden Unternehmen sind (die wollen Vorsteuer abziehen) oder hohe Investitionen mit Vorsteuer anstehen. Die Regelung ist eine Wahl-Möglichkeit auf dem Fragebogen zur steuerlichen Erfassung — Bindung 5 Jahre an die getroffene Wahl.

Externe Quellen

Verwandte Begriffe

Stand: Mai 2026