Wissen

IHK und Berufsgenossenschaft

Pflichtmitgliedschaften nach der Gründung: Industrie- und Handelskammer, Berufsgenossenschaft und erste Beitragsfragen.

Die folgenden Inhalte sind eine Zusammenstellung öffentlich verfügbarer Informationen, ergänzt um eigene Erfahrungen aus dem Aufbau und Betrieb der Vertex Holding UG. Sie ersetzen keine Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung. Für rechtsverbindliche Auskünfte wenden Sie sich an einen Notar, Steuerberater oder Rechtsanwalt.

Die Empfehlungen für Werkzeuge und Dienste sind unverbindliche Hinweise. Es bestehen keine Werbe- oder Provisionsverhältnisse zu den genannten Anbietern.

Stand: Mai 2026. Gesetze, Verfahren und Anbieter ändern sich. Wir bemühen uns um Aktualität, übernehmen aber keine Gewähr. Transparenz-Erklärung lesen

IHK-Pflichtmitgliedschaft

Jede UG ist Pflichtmitglied der zuständigen Industrie- und Handelskammer (oder der Handwerkskammer, wenn Handwerk). Die Anmeldung erfolgt automatisch nach der Handelsregister- Eintragung — die IHK schickt einen Brief.

IHK-Beitrag in den ersten zwei Jahren: — Befreiung in den ersten zwei Geschäftsjahren, wenn der Gewerbeertrag unter 25.000 Euro bleibt UND der Gründer nicht in den letzten fünf Jahren bereits Mitglied einer Kammer war — Danach: Grundbeitrag (oft 60-300 Euro pro Jahr je nach Region) plus Umlage am Gewerbeertrag

Berufsgenossenschaft

Sobald Sie Mitarbeiter beschäftigen (auch sich selbst als Geschäftsführer), wird die Anmeldung bei der zuständigen Berufsgenossenschaft Pflicht. Welche zuständig ist, hängt von der Branche ab — meist die VBG (Verwaltungs-BG) für Dienstleistungen.

Beiträge richten sich nach Lohnsumme und Gefahrenklasse.

Stand: Mai 2026