Die folgenden Inhalte sind eine Zusammenstellung öffentlich verfügbarer Informationen, ergänzt um eigene Erfahrungen aus dem Aufbau und Betrieb der Vertex Holding UG. Sie ersetzen keine Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung. Für rechtsverbindliche Auskünfte wenden Sie sich an einen Notar, Steuerberater oder Rechtsanwalt.
Die Empfehlungen für Werkzeuge und Dienste sind unverbindliche Hinweise. Es bestehen keine Werbe- oder Provisionsverhältnisse zu den genannten Anbietern.
Stand: Mai 2026. Gesetze, Verfahren und Anbieter ändern sich. Wir bemühen uns um Aktualität, übernehmen aber keine Gewähr. Transparenz-Erklärung lesen
rechtsform
Eingeforderter Mindestbetrag, den Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft bei Gründung in das Vermögen der Gesellschaft einbringen müssen. Bei der UG ab 1 Euro, bei der GmbH mindestens 25.000 Euro.
Das Stammkapital dient als Haftungspuffer gegenüber Gläubigern der Gesellschaft. Es muss vor der Eintragung ins Handelsregister auf ein Geschäftskonto eingezahlt werden. Bei der UG ist die volle Einzahlung Pflicht (keine Halbeinzahlung möglich), bei der GmbH reicht die Hälfte zur Eintragung. Praktisch sollte das Stammkapital so bemessen sein, dass es die Gründungskosten plus erste 6-12 Monate operative Rückstellung deckt — sonst droht bilanzielle Überschuldung.
Beispiel
Bei einer UG-Gründung mit 5.000 Euro Stammkapital müssen vor dem Notartermin oder spätestens vor der Handelsregister-Anmeldung die vollen 5.000 Euro auf das UG-Konto eingezahlt werden. Der Kontoauszug ist als Nachweis zur Eintragung beizufügen.