Die folgenden Inhalte sind eine Zusammenstellung öffentlich verfügbarer Informationen, ergänzt um eigene Erfahrungen aus dem Aufbau und Betrieb der Vertex Holding UG. Sie ersetzen keine Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung. Für rechtsverbindliche Auskünfte wenden Sie sich an einen Notar, Steuerberater oder Rechtsanwalt.
Die Empfehlungen für Werkzeuge und Dienste sind unverbindliche Hinweise. Es bestehen keine Werbe- oder Provisionsverhältnisse zu den genannten Anbietern.
Stand: Mai 2026. Gesetze, Verfahren und Anbieter ändern sich. Wir bemühen uns um Aktualität, übernehmen aber keine Gewähr. Transparenz-Erklärung lesen
rechtsform
Einbringung von Vermögensgegenständen (Maschinen, Fahrzeuge, Software, Patente) als Stammkapital statt Bargeld. Bei der UG NICHT zulässig — nur bei der GmbH.
Bei der GmbH können Sacheinlagen erbracht werden, müssen aber durch ein Sachverständigen-Gutachten auf Werthaltigkeit geprüft werden (typisch Wirtschaftsprüfer, Kosten 500-3.000 Euro). Bei der UG sind Sacheinlagen explizit ausgeschlossen — § 5a Abs. 2 GmbHG. Wer Sachen in eine UG einbringen will, muss sie verkaufen oder pachten; die UG zahlt einen marktüblichen Preis.