Die folgenden Inhalte sind eine Zusammenstellung öffentlich verfügbarer Informationen, ergänzt um eigene Erfahrungen aus dem Aufbau und Betrieb der Vertex Holding UG. Sie ersetzen keine Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung. Für rechtsverbindliche Auskünfte wenden Sie sich an einen Notar, Steuerberater oder Rechtsanwalt.
Die Empfehlungen für Werkzeuge und Dienste sind unverbindliche Hinweise. Es bestehen keine Werbe- oder Provisionsverhältnisse zu den genannten Anbietern.
Stand: Mai 2026. Gesetze, Verfahren und Anbieter ändern sich. Wir bemühen uns um Aktualität, übernehmen aber keine Gewähr. Transparenz-Erklärung lesen
rechtsform
Bei der UG die Pflicht, 25 % des Jahresüberschusses in eine gesetzliche Rücklage einzustellen — bis das gezeichnete Kapital 25.000 Euro erreicht hat.
Die Thesaurierungspflicht ist die zentrale Sonder-Regelung der UG. Sie soll sicherstellen, dass die UG mit der Zeit Eigenkapital aufbaut. Die 25 % werden vom handelsrechtlichen Jahresüberschuss berechnet (nicht vom Steuer-Gewinn). Die so gebildete Rücklage darf nur für drei Zwecke verwendet werden: Verlustausgleich, Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln, oder bei Umwandlung in eine GmbH. Eine Auszahlung an Gesellschafter ist ausgeschlossen.