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Zahlungsunfähigkeit

Lage, in der ein Unternehmen seine fälligen Verbindlichkeiten nicht mehr begleichen kann. Bei Kapitalgesellschaften: Insolvenz-Antragsgrund.

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Stand: Mai 2026. Gesetze, Verfahren und Anbieter ändern sich. Wir bemühen uns um Aktualität, übernehmen aber keine Gewähr. Transparenz-Erklärung lesen

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Lage, in der ein Unternehmen seine fälligen Verbindlichkeiten nicht mehr begleichen kann. Bei Kapitalgesellschaften: Insolvenz-Antragsgrund.

Zahlungsunfähigkeit liegt vor, wenn ein Unternehmen nicht in der Lage ist, seine fälligen Schulden zu bezahlen. Eine bloße "Zahlungsstockung" (kurzfristiger Engpass, bis 3 Wochen) ist nach BGH-Rechtsprechung keine Zahlungsunfähigkeit. Bei einer Liquiditäts-Lücke von mehr als 10 % der fälligen Verbindlichkeiten und mehr als 3 Wochen ist von Zahlungsunfähigkeit auszugehen. Geschäftsführer müssen dann binnen drei Wochen Insolvenzantrag stellen.

Externe Quellen

Verwandte Begriffe

Stand: Mai 2026