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Überschuldung

Bilanzielle Lage, in der die Schulden das Vermögen einer Gesellschaft übersteigen. Bei Kapitalgesellschaften: Insolvenz-Antragsgrund.

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Stand: Mai 2026. Gesetze, Verfahren und Anbieter ändern sich. Wir bemühen uns um Aktualität, übernehmen aber keine Gewähr. Transparenz-Erklärung lesen

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Bilanzielle Lage, in der die Schulden das Vermögen einer Gesellschaft übersteigen. Bei Kapitalgesellschaften: Insolvenz-Antragsgrund.

Eine UG/GmbH ist überschuldet, wenn das Vermögen die bestehenden Schulden nicht mehr deckt — und keine positive Fortbestehens-Prognose vorliegt. Dann muss der Geschäftsführer binnen drei Wochen einen Insolvenzantrag stellen. Verspätung ist eine Straftat (Insolvenzverschleppung) und führt zur persönlichen Haftung. Wichtig: Eine bilanzielle Überschuldung kann durch eine positive Fortbestehens-Prognose "neutralisiert" werden — wenn realistisch mit positiven Ergebnissen gerechnet werden kann.

Externe Quellen

Verwandte Begriffe

Stand: Mai 2026