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Jahresabschluss

Zum Geschäftsjahres-Ende erstellte Aufstellung von Bilanz, Gewinn-und-Verlust-Rechnung und ggf. Anhang. Pflicht für alle Kapitalgesellschaften.

Die folgenden Inhalte sind eine Zusammenstellung öffentlich verfügbarer Informationen, ergänzt um eigene Erfahrungen aus dem Aufbau und Betrieb der Vertex Holding UG. Sie ersetzen keine Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung. Für rechtsverbindliche Auskünfte wenden Sie sich an einen Notar, Steuerberater oder Rechtsanwalt.

Die Empfehlungen für Werkzeuge und Dienste sind unverbindliche Hinweise. Es bestehen keine Werbe- oder Provisionsverhältnisse zu den genannten Anbietern.

Stand: Mai 2026. Gesetze, Verfahren und Anbieter ändern sich. Wir bemühen uns um Aktualität, übernehmen aber keine Gewähr. Transparenz-Erklärung lesen

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Zum Geschäftsjahres-Ende erstellte Aufstellung von Bilanz, Gewinn-und-Verlust-Rechnung und ggf. Anhang. Pflicht für alle Kapitalgesellschaften.

Eine UG muss innerhalb von zwölf Monaten nach Bilanzstichtag den Jahresabschluss erstellen und beim Bundesanzeiger einreichen. Inhalt: Bilanz (Aktiva/Passiva zum Stichtag), Gewinn-und-Verlust-Rechnung (Erträge/Aufwendungen des abgelaufenen Geschäftsjahres), Anhang (für Kleinst-Kapitalgesellschaften reduziert oder entbehrlich). Erstellung übernimmt meist ein Steuerberater — Kosten 800-1.500 Euro pro Jahr für eine kleine UG.

Externe Quellen

Verwandte Begriffe

Stand: Mai 2026