Wissen

HGB (Handelsgesetzbuch)

Zentrales Gesetzbuch des Handelsrechts. Regelt Pflichten von Kaufleuten, Personengesellschaften, Buchführung und kaufmännischen Geschäftsverkehr.

Die folgenden Inhalte sind eine Zusammenstellung öffentlich verfügbarer Informationen, ergänzt um eigene Erfahrungen aus dem Aufbau und Betrieb der Vertex Holding UG. Sie ersetzen keine Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung. Für rechtsverbindliche Auskünfte wenden Sie sich an einen Notar, Steuerberater oder Rechtsanwalt.

Die Empfehlungen für Werkzeuge und Dienste sind unverbindliche Hinweise. Es bestehen keine Werbe- oder Provisionsverhältnisse zu den genannten Anbietern.

Stand: Mai 2026. Gesetze, Verfahren und Anbieter ändern sich. Wir bemühen uns um Aktualität, übernehmen aber keine Gewähr. Transparenz-Erklärung lesen

allgemein

Zentrales Gesetzbuch des Handelsrechts. Regelt Pflichten von Kaufleuten, Personengesellschaften, Buchführung und kaufmännischen Geschäftsverkehr.

Das HGB ergänzt das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) um spezielle Vorschriften für Kaufleute. Wichtige Bereiche für UGs: Buchführungs-Pflichten (§§ 238 ff. HGB), Pflichten zur Aufstellung des Jahresabschlusses (§ 242 ff. HGB), Pflichtangaben in Geschäftsbriefen (§ 37a HGB für Einzelkaufleute, § 35a GmbHG für GmbH/UG analog).

Externe Quellen

Verwandte Begriffe

Stand: Mai 2026