Wissen

Wettbewerbsverbot

Vertragliche Klausel, die einer Person verbietet, in einer bestimmten Zeit nach Beendigung eines Verhältnisses für die Konkurrenz zu arbeiten oder eigene Konkurrenz aufzubauen.

Die folgenden Inhalte sind eine Zusammenstellung öffentlich verfügbarer Informationen, ergänzt um eigene Erfahrungen aus dem Aufbau und Betrieb der Vertex Holding UG. Sie ersetzen keine Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung. Für rechtsverbindliche Auskünfte wenden Sie sich an einen Notar, Steuerberater oder Rechtsanwalt.

Die Empfehlungen für Werkzeuge und Dienste sind unverbindliche Hinweise. Es bestehen keine Werbe- oder Provisionsverhältnisse zu den genannten Anbietern.

Stand: Mai 2026. Gesetze, Verfahren und Anbieter ändern sich. Wir bemühen uns um Aktualität, übernehmen aber keine Gewähr. Transparenz-Erklärung lesen

vertraege

Vertragliche Klausel, die einer Person verbietet, in einer bestimmten Zeit nach Beendigung eines Verhältnisses für die Konkurrenz zu arbeiten oder eigene Konkurrenz aufzubauen.

Bei Geschäftsführern üblich: nachvertragliches Wettbewerbsverbot von 1-2 Jahren, regional begrenzt, mit Karenzentschädigung in Höhe der Hälfte der zuletzt bezogenen Bezüge. Ohne Karenzentschädigung ist ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot in der Regel unwirksam. Während der laufenden Tätigkeit gilt das Wettbewerbsverbot ohnehin aus der Treuepflicht.

Verwandte Begriffe

Stand: Mai 2026