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Vinkulierung

Klausel im Gesellschaftsvertrag, die die Übertragung von Geschäftsanteilen an die Zustimmung der Gesellschaft oder anderer Gesellschafter bindet.

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Stand: Mai 2026. Gesetze, Verfahren und Anbieter ändern sich. Wir bemühen uns um Aktualität, übernehmen aber keine Gewähr. Transparenz-Erklärung lesen

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Klausel im Gesellschaftsvertrag, die die Übertragung von Geschäftsanteilen an die Zustimmung der Gesellschaft oder anderer Gesellschafter bindet.

Eine Vinkulierungs-Klausel verhindert, dass Gesellschafter ihre Anteile ohne Zustimmung der anderen Gesellschafter übertragen können — schützt vor unerwünschten neuen Mitgesellschaftern. Standard bei mehreren Gesellschaftern. Mit dem Musterprotokoll nicht möglich (Musterprotokoll lässt keine Sonder-Klauseln zu) — daher individuelle Satzung erforderlich, sobald Vinkulierung gewünscht.

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Stand: Mai 2026