Die folgenden Inhalte sind eine Zusammenstellung öffentlich verfügbarer Informationen, ergänzt um eigene Erfahrungen aus dem Aufbau und Betrieb der Vertex Holding UG. Sie ersetzen keine Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung. Für rechtsverbindliche Auskünfte wenden Sie sich an einen Notar, Steuerberater oder Rechtsanwalt.
Die Empfehlungen für Werkzeuge und Dienste sind unverbindliche Hinweise. Es bestehen keine Werbe- oder Provisionsverhältnisse zu den genannten Anbietern.
Stand: Mai 2026. Gesetze, Verfahren und Anbieter ändern sich. Wir bemühen uns um Aktualität, übernehmen aber keine Gewähr. Transparenz-Erklärung lesen
tech
Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom Juli 2020. Erklärt den EU-US Privacy Shield für ungültig. Datenübermittlung in die USA wurde damit drastisch erschwert.
Der österreichische Datenschützer Max Schrems hatte gegen Facebooks Datenübermittlung in die USA geklagt. Der EuGH bestätigte: Das US-Datenschutz-Niveau ist nicht mit dem EU-Niveau vergleichbar — wegen Cloud Act, FISA-702 und ähnlichen Regelungen. Der 2023 verabschiedete Nachfolger "EU-US Data Privacy Framework" hat den Datentransfer wieder ermöglicht — aber nur unter Einschränkungen. Auch dieser Rahmen wird voraussichtlich vor dem EuGH landen.