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Persönliche Haftung

Haftung mit dem Privatvermögen — nicht nur mit dem Gesellschaftsvermögen. Trifft bei Personengesellschaften die Gesellschafter, bei Kapitalgesellschaften die Geschäftsführer in bestimmten Fällen.

Die folgenden Inhalte sind eine Zusammenstellung öffentlich verfügbarer Informationen, ergänzt um eigene Erfahrungen aus dem Aufbau und Betrieb der Vertex Holding UG. Sie ersetzen keine Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung. Für rechtsverbindliche Auskünfte wenden Sie sich an einen Notar, Steuerberater oder Rechtsanwalt.

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Stand: Mai 2026. Gesetze, Verfahren und Anbieter ändern sich. Wir bemühen uns um Aktualität, übernehmen aber keine Gewähr. Transparenz-Erklärung lesen

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Haftung mit dem Privatvermögen — nicht nur mit dem Gesellschaftsvermögen. Trifft bei Personengesellschaften die Gesellschafter, bei Kapitalgesellschaften die Geschäftsführer in bestimmten Fällen.

Bei Personengesellschaften (GbR, OHG) und beim Komplementär einer KG ist die persönliche Haftung der Standardfall — Gläubiger können auf das Privatvermögen zugreifen. Bei UG und GmbH ist die persönliche Haftung der Gesellschafter ausgeschlossen. ABER: Geschäftsführer haften persönlich, wenn sie ihre Pflichten verletzen — z.B. verspätete Insolvenz-Anmeldung, Steuern nicht abgeführt, irreführende Angaben gegenüber Geschäftspartnern. Auch bei sehr geringem Eigenkapital kann persönliche Haftung drohen ("Durchgriffshaftung").

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Stand: Mai 2026