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§ 8b KStG (Holding-Privileg)

Vorschrift im Körperschaftsteuer-Gesetz, die Dividenden zwischen Kapitalgesellschaften zu 95 % steuerfrei stellt — der "Holding-Privileg".

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Vorschrift im Körperschaftsteuer-Gesetz, die Dividenden zwischen Kapitalgesellschaften zu 95 % steuerfrei stellt — der "Holding-Privileg".

Wenn eine Holding (Kapitalgesellschaft) Dividenden von einer Tochter-Kapitalgesellschaft erhält, sind nach § 8b Abs. 1 KStG diese Dividenden zu 100 % steuerfrei. Pauschal werden allerdings 5 % als nichtabzugsfähige Betriebsausgaben behandelt — diese 5 % sind körperschaftsteuerpflichtig. Effektiv ergibt sich eine Belastung von ca. 1,5 % auf durchgeleitete Dividenden. Voraussetzung: Mindestbeteiligung 10 %. Bei Anteilsverkäufen aus der Holding heraus gilt analog: 95 % steuerfrei nach einem Jahr Haltedauer.

Externe Quellen

Verwandte Begriffe

Stand: Mai 2026