Die folgenden Inhalte sind eine Zusammenstellung öffentlich verfügbarer Informationen, ergänzt um eigene Erfahrungen aus dem Aufbau und Betrieb der Vertex Holding UG. Sie ersetzen keine Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung. Für rechtsverbindliche Auskünfte wenden Sie sich an einen Notar, Steuerberater oder Rechtsanwalt.
Die Empfehlungen für Werkzeuge und Dienste sind unverbindliche Hinweise. Es bestehen keine Werbe- oder Provisionsverhältnisse zu den genannten Anbietern.
Stand: Mai 2026. Gesetze, Verfahren und Anbieter ändern sich. Wir bemühen uns um Aktualität, übernehmen aber keine Gewähr. Transparenz-Erklärung lesen
steuern
Vorschrift im Körperschaftsteuer-Gesetz, die Dividenden zwischen Kapitalgesellschaften zu 95 % steuerfrei stellt — der "Holding-Privileg".
Wenn eine Holding (Kapitalgesellschaft) Dividenden von einer Tochter-Kapitalgesellschaft erhält, sind nach § 8b Abs. 1 KStG diese Dividenden zu 100 % steuerfrei. Pauschal werden allerdings 5 % als nichtabzugsfähige Betriebsausgaben behandelt — diese 5 % sind körperschaftsteuerpflichtig. Effektiv ergibt sich eine Belastung von ca. 1,5 % auf durchgeleitete Dividenden. Voraussetzung: Mindestbeteiligung 10 %. Bei Anteilsverkäufen aus der Holding heraus gilt analog: 95 % steuerfrei nach einem Jahr Haltedauer.