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GoBD (Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung)

Verwaltungs-Anweisung des Bundesfinanzministeriums zur ordnungsgemäßen Führung von Büchern und Belegen, insbesondere bei elektronischen Systemen.

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Stand: Mai 2026. Gesetze, Verfahren und Anbieter ändern sich. Wir bemühen uns um Aktualität, übernehmen aber keine Gewähr. Transparenz-Erklärung lesen

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Verwaltungs-Anweisung des Bundesfinanzministeriums zur ordnungsgemäßen Führung von Büchern und Belegen, insbesondere bei elektronischen Systemen.

Die GoBD definieren, wie elektronische Buchhaltung beschaffen sein muss: Unveränderbarkeit der Buchungen, lückenlose Aufzeichnung, Nachvollziehbarkeit, Verfahrensdokumentation. Wichtig: Selbst gebastelte Excel-Listen sind GoBD-mäßig riskant — Cloud-Buchhaltungs-Anbieter sind in der Regel zertifiziert. Bei einer GoBD-Prüfung (im Rahmen einer Betriebsprüfung) kann das Finanzamt die Buchführung verwerfen, wenn sie nicht ordnungsgemäß geführt wurde — mit erheblichen Konsequenzen.

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Stand: Mai 2026