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Gewerbeanmeldung

Anmeldung des Gewerbes bei der Stadt oder Gemeinde am Sitz der UG. Pflicht binnen 4 Wochen nach Tätigkeitsbeginn.

Die folgenden Inhalte sind eine Zusammenstellung öffentlich verfügbarer Informationen, ergänzt um eigene Erfahrungen aus dem Aufbau und Betrieb der Vertex Holding UG. Sie ersetzen keine Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung. Für rechtsverbindliche Auskünfte wenden Sie sich an einen Notar, Steuerberater oder Rechtsanwalt.

Die Empfehlungen für Werkzeuge und Dienste sind unverbindliche Hinweise. Es bestehen keine Werbe- oder Provisionsverhältnisse zu den genannten Anbietern.

Stand: Mai 2026. Gesetze, Verfahren und Anbieter ändern sich. Wir bemühen uns um Aktualität, übernehmen aber keine Gewähr. Transparenz-Erklärung lesen

allgemein

Anmeldung des Gewerbes bei der Stadt oder Gemeinde am Sitz der UG. Pflicht binnen 4 Wochen nach Tätigkeitsbeginn.

Die Gewerbeanmeldung erfolgt beim Gewerbeamt der zuständigen Stadt oder Gemeinde. Kosten: 20-65 Euro (in manchen Städten bis 90 Euro). Mit der Anmeldung wird automatisch die IHK informiert. Wichtig: Auch die UG selbst muss angemeldet werden, nicht nur die natürliche Person — der Geschäftsführer reicht den Antrag im Namen der UG ein.

Externe Quellen

Verwandte Begriffe

Stand: Mai 2026