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Freiberufler

Selbständige in den sogenannten Katalogberufen (Ärzte, Anwälte, Steuerberater, Architekten, Journalisten, Künstler, IT-Berater unter bestimmten Voraussetzungen). Anders besteuert als Gewerbetreibende.

Die folgenden Inhalte sind eine Zusammenstellung öffentlich verfügbarer Informationen, ergänzt um eigene Erfahrungen aus dem Aufbau und Betrieb der Vertex Holding UG. Sie ersetzen keine Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung. Für rechtsverbindliche Auskünfte wenden Sie sich an einen Notar, Steuerberater oder Rechtsanwalt.

Die Empfehlungen für Werkzeuge und Dienste sind unverbindliche Hinweise. Es bestehen keine Werbe- oder Provisionsverhältnisse zu den genannten Anbietern.

Stand: Mai 2026. Gesetze, Verfahren und Anbieter ändern sich. Wir bemühen uns um Aktualität, übernehmen aber keine Gewähr. Transparenz-Erklärung lesen

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Selbständige in den sogenannten Katalogberufen (Ärzte, Anwälte, Steuerberater, Architekten, Journalisten, Künstler, IT-Berater unter bestimmten Voraussetzungen). Anders besteuert als Gewerbetreibende.

Freiberufler unterliegen nicht der Gewerbesteuer und können die Einnahmen-Überschuss-Rechnung als vereinfachte Gewinnermittlung wählen. Eine UG kann allerdings KEINE Freiberufler-Tätigkeit betreiben — sie ist immer gewerblich, auch wenn der Geschäftsführer als Privatperson Freiberufler wäre. Wer als Freiberufler tätig sein will, muss als Einzelunternehmen oder Personengesellschaft auftreten.

Externe Quellen

Verwandte Begriffe

Stand: Mai 2026