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Aufsichtsrat

Gremium einer Aktiengesellschaft, das den Vorstand überwacht und in bestimmten Fragen Zustimmung erteilt. Bei UGs und kleinen GmbHs nicht vorhanden, optional kann ein freiwilliger Beirat eingerichtet werden.

Die folgenden Inhalte sind eine Zusammenstellung öffentlich verfügbarer Informationen, ergänzt um eigene Erfahrungen aus dem Aufbau und Betrieb der Vertex Holding UG. Sie ersetzen keine Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung. Für rechtsverbindliche Auskünfte wenden Sie sich an einen Notar, Steuerberater oder Rechtsanwalt.

Die Empfehlungen für Werkzeuge und Dienste sind unverbindliche Hinweise. Es bestehen keine Werbe- oder Provisionsverhältnisse zu den genannten Anbietern.

Stand: Mai 2026. Gesetze, Verfahren und Anbieter ändern sich. Wir bemühen uns um Aktualität, übernehmen aber keine Gewähr. Transparenz-Erklärung lesen

rechtsform

Gremium einer Aktiengesellschaft, das den Vorstand überwacht und in bestimmten Fragen Zustimmung erteilt. Bei UGs und kleinen GmbHs nicht vorhanden, optional kann ein freiwilliger Beirat eingerichtet werden.

Bei einer AG ist der Aufsichtsrat Pflicht. Er besteht aus mindestens drei Mitgliedern und wird von der Hauptversammlung gewählt. Der Aufsichtsrat überwacht den Vorstand, hat Zustimmungsrechte bei wesentlichen Geschäften und bestellt den Vorstand. Bei einer GmbH ist ein Aufsichtsrat nur bei größeren Gesellschaften (über 500 Mitarbeiter) Pflicht — kleinere GmbHs haben in der Regel keinen.

Externe Quellen

Verwandte Begriffe

Stand: Mai 2026