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allgemein
Ein Bescheid einer Behörde, mit dem ein Antrag abgelehnt wird. Im Gründungs-Kontext typisch beim Finanzamt oder bei Förder-Anträgen.
Ein Ablehnungsbescheid muss begründet werden und enthält in der Regel eine Rechtsbehelfs-Belehrung — das heißt, einen Hinweis darauf, wie und in welcher Frist gegen den Bescheid Einspruch eingelegt werden kann. Bei Steuerbescheiden beträgt die Einspruchs-Frist meist einen Monat ab Bekanntgabe.