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Versicherungen für Gründer und Unternehmen

Welche Versicherungen Pflicht sind, welche sinnvoll, welche überflüssig — ein Bereich, der je nach Branche und Größe sehr unterschiedlich aussieht.

Die folgenden Inhalte sind eine Zusammenstellung öffentlich verfügbarer Informationen, ergänzt um eigene Erfahrungen aus dem Aufbau und Betrieb der Vertex Holding UG. Sie ersetzen keine Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung. Für rechtsverbindliche Auskünfte wenden Sie sich an einen Notar, Steuerberater oder Rechtsanwalt.

Die Empfehlungen für Werkzeuge und Dienste sind unverbindliche Hinweise. Es bestehen keine Werbe- oder Provisionsverhältnisse zu den genannten Anbietern.

Stand: Juni 2026. Gesetze, Verfahren und Anbieter ändern sich. Wir bemühen uns um Aktualität, übernehmen aber keine Gewähr. Transparenz-Erklärung lesen

Versicherungspflichten gibt es für eine UG nur wenige — vieles ist freiwillig, aber je nach Tätigkeit existenziell. Sinnvoll ist die Unterscheidung in drei Stufen: gesetzlich vorgeschrieben, dringend zu empfehlen, situativ abzuwägen. Was im Einzelfall nötig ist, hängt stark von Branche, Größe und Risikoprofil ab.

Pflicht

Gesetzliche Unfallversicherung (Berufsgenossenschaft)

Sobald die UG Mitarbeiter beschäftigt, ist die Mitgliedschaft in der zuständigen gesetzlich vorgeschrieben — die Anmeldung muss innerhalb einer Woche nach Beschäftigungsbeginn erfolgen. Die Beiträge trägt allein das Unternehmen. Sie sichert Beschäftigte gegen Arbeits- und Wegeunfälle sowie Berufskrankheiten ab. Für den Geschäftsführer ist die Versicherung in der Regel freiwillig, in einzelnen Branchen aber Pflicht.

Branchenspezifische Pflichtversicherungen

Einzelne Berufe brauchen eine gesetzlich vorgeschriebene Berufs- oder Vermögensschadenhaftpflicht — etwa Steuerberater, Rechtsanwälte, Architekten, Ingenieure sowie Versicherungs- und Finanzvermittler. Wer ein Fahrzeug auf die UG zulässt, braucht eine Kfz-Haftpflicht. Außerhalb solcher Sonderfälle besteht für eine UG keine allgemeine Versicherungspflicht.

Dringend zu empfehlen

Betriebshaftpflicht

Deckt Schäden ab, die die UG oder ihre Mitarbeiter Dritten zufügen — Personen-, Sach- und daraus folgende Vermögensschäden. Für die meisten Unternehmen die Basisabsicherung; ohne sie kann ein einzelner Schadensfall existenzbedrohend werden.

Berufs- bzw. Vermögensschadenhaftpflicht

Für beratende und planende Tätigkeiten — IT-Dienstleister, Berater, Planer. Sie greift dort, wo kein Sach-, sondern ein reiner Vermögensschaden entsteht, etwa durch einen Fehler in Software, Gutachten oder Beratung. Die Betriebshaftpflicht deckt das meist nicht ab.

D&O-Versicherung (Geschäftsführer-Haftung)

Der einer UG haftet für Pflichtverletzungen persönlich und mit dem Privatvermögen — auch gegenüber der eigenen Gesellschaft. Diese lässt sich nicht wegvereinbaren. Eine D&O-Versicherung (Directors and Officers) federt das Risiko ab. Schon beim Ein-Personen-Geschäftsführer sinnvoll, weil die Haftung unabhängig von der Unternehmensgröße besteht.

Je nach Situation sinnvoll

Cyber-Versicherung

Für Unternehmen, die mit Kundendaten arbeiten oder stark von IT-Systemen abhängen. Sie deckt Folgen von Angriffen, Datenlecks und Betriebsausfällen ab — von der Wiederherstellung bis zu Haftungsansprüchen Betroffener.

Inhalts- und Elektronikversicherung

Schützt Geschäftsausstattung, Geräte und Waren gegen Einbruch, Feuer, Leitungswasser und Ähnliches. Sinnvoll, sobald nennenswerte Werte in eigenen Räumen liegen.

Betriebsunterbrechungsversicherung

Ersetzt laufende Kosten und entgangenen Gewinn, wenn der Betrieb nach einem versicherten Schaden zeitweise stillsteht. Relevant vor allem für Unternehmen mit festen Standorten und laufenden Fixkosten.

Firmen-Rechtsschutz

Trägt Kosten rechtlicher Auseinandersetzungen, etwa im Arbeits-, Vertrags- oder Forderungsbereich. Ob er sich lohnt, hängt vom Geschäftsmodell und der Zahl der Vertragsbeziehungen ab.

Nicht vergessen: die Person hinter der UG

Die Gründung einer UG sichert das Unternehmen, nicht die Person. Kranken- und Pflegeversicherung des Geschäftsführers laufen weiter — gesetzlich oder privat — und sind selbst zu organisieren. Auch Alters- und Berufsunfähigkeitsvorsorge fallen nicht automatisch unter die Gesellschaft. Wer aus einer Anstellung kommt, sollte den Wechsel der eigenen Absicherung bewusst planen.

Stand: Juni 2026. Welche Versicherungen tatsächlich nötig sind, lässt sich nur im Einzelfall beurteilen. Für eine neutrale Einschätzung empfiehlt sich ein unabhängiger Versicherungsmakler, der nicht an einen einzelnen Versicherer gebunden ist — nicht ein Vertreter, der nur die Produkte eines Hauses anbietet.

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Stand: Juni 2026