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Förderungen für Gründer und Unternehmen

Zuschüsse, Förderkredite und steuerliche Förderung für Gründung und Aufbau — vom KfW-Kredit bis zur Forschungszulage. Stand der Programme: Juni 2026.

Die folgenden Inhalte sind eine Zusammenstellung öffentlich verfügbarer Informationen, ergänzt um eigene Erfahrungen aus dem Aufbau und Betrieb der Vertex Holding UG. Sie ersetzen keine Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung. Für rechtsverbindliche Auskünfte wenden Sie sich an einen Notar, Steuerberater oder Rechtsanwalt.

Die Empfehlungen für Werkzeuge und Dienste sind unverbindliche Hinweise. Es bestehen keine Werbe- oder Provisionsverhältnisse zu den genannten Anbietern.

Stand: Juni 2026. Gesetze, Verfahren und Anbieter ändern sich. Wir bemühen uns um Aktualität, übernehmen aber keine Gewähr. Transparenz-Erklärung lesen

Unterstützung für Gründung und Aufbau kommt in drei Formen: nicht rückzahlbare Zuschüsse, zinsgünstige Förderkredite und steuerliche Förderung. Welche Programme infrage kommen, hängt von Rechtsform, Standort, Branche und der Situation der Gründerin oder des Gründers ab. Die folgenden sind die für eine UG oder GmbH in Bayern wichtigsten, ohne Anspruch auf Vollständigkeit.

Förderprogramme, Sätze und Fristen ändern sich häufig. Die Angaben sind auf dem Stand Juni 2026 und vor jeder Antragstellung am aktuellen Programmstand zu prüfen. Entscheidend ist fast immer: erst beantragen, dann beginnen.

Förderkredite

KfW ERP-Gründerkredit – StartGeld

Der bundesweite Einstieg in die Gründungsfinanzierung. Seit Dezember 2025 bis zu 200.000 Euro (davon höchstens 80.000 Euro für Betriebsmittel), für Gründungen und junge Unternehmen in den ersten fünf Jahren. Die KfW übernimmt 80 Prozent des Kreditrisikos gegenüber der Hausbank, was die Zusage erleichtert. Laufzeit bis zehn Jahre, bis zu zwei tilgungsfreie Anlaufjahre. Beantragt wird er nicht direkt bei der KfW, sondern über die Hausbank — und zwingend vor Beginn des Vorhabens. Programmdetails bei der KfW.

LfA Förderbank Bayern

Bayerns Förderbank ergänzt die KfW-Programme. Der Startkredit deckt Investitionen bis fünf Jahre nach Gründung, mit Laufzeiten bis 20 Jahren und bis zu drei tilgungsfreien Anlaufjahren; reicht er nicht aus, lässt er sich über den Startkredit 100 aufstocken. Daneben gibt es den Gründungs- und Wachstumskredit sowie den Universalkredit. Alle laufen über die Hausbank. Übersicht der LfA.

Zuschüsse

Gründungszuschuss der Agentur für Arbeit

Für den Schritt aus der Arbeitslosigkeit in die Selbstständigkeit. Wer Arbeitslosengeld I bezieht und bei Gründung noch mindestens 150 Tage Restanspruch hat, kann sechs Monate lang das bisherige Arbeitslosengeld plus 300 Euro monatlich erhalten, anschließend optional weitere neun Monate je 300 Euro. Der Zuschuss ist steuerfrei und nicht rückzahlbar — aber eine Ermessensleistung ohne Rechtsanspruch. Voraussetzung ist unter anderem eine fachkundige Stellungnahme zur Tragfähigkeit, etwa von der . Information der Agentur für Arbeit.

EXIST-Gründungsstipendium

Für Gründungen aus Hochschule oder Forschung. Ein nicht rückzahlbares Stipendium für bis zu drei Personen — je nach Qualifikation zwischen 1.000 und 3.000 Euro im Monat — plus bis zu 30.000 Euro Sachmittel und 5.000 Euro für Coaching, für bis zu ein Jahr. Voraussetzung ist die Anbindung an eine Hochschule. Für weiter fortgeschrittene Vorhaben gibt es den EXIST-Forschungstransfer. Programmseite EXIST.

Digitalbonus Bayern

Für Digitalisierungsvorhaben kleiner Unternehmen mit Sitz in Bayern. Bis zu 7.500 Euro (Standard) oder bis zu 30.000 Euro (Plus, bei besonderem Innovationsgehalt wie KI), höchstens 50 Prozent der förderfähigen Kosten, Mindestinvestition 4.000 Euro. Der Antrag läuft seit 2025 vollständig über das -Unternehmenskonto, die Mittel werden monatlich kontingentiert. Das Programm läuft bis Ende 2027. Digitalbonus Bayern.

BAFA INVEST – Zuschuss für Wagniskapital

Kein Zuschuss an das Unternehmen, sondern an private Kapitalgeber: Business Angels erhalten 15 Prozent ihrer Beteiligung (ab 10.000 Euro) steuerfrei erstattet. Das senkt die Hürde, Investoren für eine junge UG zu gewinnen. Wichtig ist die Reihenfolge — erst die Förderfähigkeit feststellen lassen, dann Verträge schließen. Das Programm ist bis Ende 2026 befristet. INVEST beim BAFA.

Steuerliche Förderung

Forschungszulage

Rechtsformunabhängig und mit anderen Förderungen kombinierbar: Betreibt die UG eigene Forschung und Entwicklung, erstattet der Staat einen Teil der Aufwendungen als Steuergutschrift. Seit 2026 deutlich ausgeweitet — 25 Prozent der förderfähigen Kosten, für kleine und mittlere Unternehmen 35 Prozent, auf eine Bemessungsgrundlage von bis zu 12 Millionen Euro pro Jahr, ergänzt um eine Gemeinkostenpauschale von 20 Prozent. Beantragt wird zweistufig: zuerst die Bescheinigung des Vorhabens bei der Bescheinigungsstelle Forschungszulage, dann die Zulage beim Finanzamt. Auch der über das Investitionssofortprogramm verbesserte Investitions-Booster wirkt wie eine Förderung — Details unter Steuern.

Erst beantragen, dann beginnen

Der häufigste und teuerste Fehler ist, zu früh anzufangen. Förderkredite und die meisten Zuschüsse setzen voraus, dass der Antrag vor Beginn des Vorhabens gestellt wird — als Vorhabenbeginn gilt oft schon die verbindliche Bestellung oder Vertragsunterschrift. Wer den Kaufvertrag unterschreibt oder die Maschine bestellt, bevor der Antrag läuft, verliert die Förderung für diesen Teil. Vor größeren Anschaffungen oder Verträgen also zuerst prüfen, ob ein Programm greift.

Stand: Juni 2026. Die genannten Konditionen sind Momentaufnahmen. Für eine konkrete Förderstrategie lohnt eine unabhängige Förderberatung; verbindlich sind allein die jeweiligen Förderrichtlinien. Eine gute Ausgangsrecherche bietet die Förderdatenbank des Bundes.

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