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Insolvenzantrag

Antrag beim Insolvenzgericht auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens. Bei Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung einer Kapitalgesellschaft ohne schuldhaftes Zögern Pflicht — spätestens 3 Wochen nach Zahlungsunfähigkeit, 6 Wochen nach Überschuldung.

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Stand: Juni 2026. Gesetze, Verfahren und Anbieter ändern sich. Wir bemühen uns um Aktualität, übernehmen aber keine Gewähr. Transparenz-Erklärung lesen

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Antrag beim Insolvenzgericht auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens. Bei Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung einer Kapitalgesellschaft ohne schuldhaftes Zögern Pflicht — spätestens 3 Wochen nach Zahlungsunfähigkeit, 6 Wochen nach Überschuldung.

Geschäftsführer einer UG/GmbH müssen bei Eintritt der Zahlungsunfähigkeit oder der Überschuldung ohne schuldhaftes Zögern einen Insolvenzantrag stellen — spätestens drei Wochen nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit beziehungsweise sechs Wochen nach Eintritt der Überschuldung (§ 15a InsO). Verspätete Antragstellung ist eine Straftat (Insolvenzverschleppung) und führt zu persönlicher Haftung des Geschäftsführers. Praktischer Tipp: Bei drohender Zahlungsunfähigkeit frühzeitig einen Sanierungs-Berater oder Insolvenz-Anwalt konsultieren — manche Probleme lassen sich noch außergerichtlich lösen.

Externe Quellen

Verwandte Begriffe

Stand: Juni 2026